Verbraucher-Tipps für Preiserhöhungen bei Strom und Gas

    Preiserhöhung bei Strom und Gas 2027: Was Sie jetzt tun können

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    Das Wichtigste in 30 Sekunden

    Zum 1. Januar 2027 kündigen erste Versorger höhere Strom- und Gaspreise an. Beim Gas erwartet Verivox Aufschläge von 10 bis 20 Prozent, weil Versorger für 2027 teurer einkaufen müssen. Beim Strom steigen die Netzentgelte im Schnitt nur um 1,9 Prozent, der CO₂-Preis bleibt bei 55 bis 65 Euro je Tonne. Grundversorger müssen eine Erhöhung sechs Wochen vorher per Brief ankündigen, andere Anbieter einen Monat vorher. Wer betroffen ist, kann bis zum Tag vor dem Inkrafttreten der neuen Preise kündigen und in einen günstigeren Tarif wechseln.

    Im November und Dezember landen in vielen Briefkästen Schreiben von Strom- und Gasanbietern. Nicht jedes sieht auf den ersten Blick nach einer Preiserhöhung aus, doch für den Jahreswechsel 2026/2027 haben erste Versorger bereits höhere Preise angekündigt, vor allem beim Gas.

    WECHSELPILOT erklärt, warum Strom und Gas ab Januar 2027 teurer werden können, welche Fristen Ihr Anbieter einhalten muss und wie Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen.

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    Warum steigen die Energiepreise zum 1. Januar 2027?

    Die Energiepreise steigen 2027 vor allem beim Gas, weil Versorger ihre Mengen für das kommende Jahr zu höheren Großhandelspreisen einkaufen müssen. Beim Strom fallen die Veränderungen deutlich kleiner aus. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Kostenfaktoren mit Stand Anfang November 2026.

    Kostenfaktor

    Entwicklung 2027

    Status

    Gaspreis (Energiebeschaffung)

    Verivox erwartet 10 bis 20 Prozent Aufschlag je nach Tarif

    Prognose

    Gasnetzentgelte

    im Bundesschnitt rund +3 Prozent

    vorläufig

    CO₂-Preis (Heizen, Tanken)

    unverändert 55 bis 65 Euro je Tonne

    vom Bundestag am 15.10.2026 beschlossen, Bundesrat steht aus

    Stromnetzentgelte (Haushalte)

    im Schnitt +1,9 Prozent, rund 8 Euro im Jahr bei 4.000 kWh

    vorläufig

    Bundeszuschuss Übertragungsnetz

    sinkt von 6,5 auf rund 5,53 Mrd. Euro

    Gesetzentwurf in Beratung

    Stromsteuer

    unverändert 2,05 ct/kWh

    keine Senkung beschlossen

    Kostenfaktoren für Strom und Gas 2027, Stand: 3. November 2026

    Gas: Teurere Einkaufspreise treiben die Kosten

    Gas wird 2027 voraussichtlich spürbar teurer, weil die Großhandelspreise seit Beginn des Iran-Kriegs Ende Februar 2026 stark gestiegen sind. Laut Berliner Zeitung (17.10.2026) lag der europäische Referenzpreis TTF Anfang Oktober bei rund 76 Euro je Megawattstunde. Viele Versorger haben ihre Kunden bisher mit Gas beliefert, das sie lange im Voraus günstiger eingekauft hatten. Für 2027 müssen sie zu höheren Preisen nachkaufen.

    Beispielrechnung: Bei einem durchschnittlichen Gaspreis von 12,7 ct/kWh (Verivox, Stand 1. Oktober 2026) zahlt ein Haushalt mit 20.000 kWh Jahresverbrauch rund 2.540 Euro. Ein Aufschlag von 10 Prozent bedeutet etwa 250 Euro mehr im Jahr, bei 20 Prozent gut 500 Euro.

    Keine zusätzliche Belastung entsteht durch den CO₂-Preis: Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 beschlossen, den CO₂-Preis für Heizöl, Erdgas und Kraftstoffe auch 2027 im Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne zu halten. Der Bundesrat muss sich noch damit befassen. Die Gasnetzentgelte steigen im Bundesschnitt um rund 3 Prozent und fallen damit kaum ins Gewicht.

    Strom: Netzentgelte steigen nur leicht

    Beim Strom steigen die Netzentgelte für Haushalte 2027 im Schnitt nur um 1,9 Prozent. Für einen Haushalt mit 4.000 kWh Jahresverbrauch sind das laut Verivox rund 8 Euro im Jahr.

    Hintergrund ist der Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten: Er soll laut Gesetzentwurf der Bundesregierung von 6,5 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf rund 5,53 Milliarden Euro pro Jahr für 2027 bis 2029 sinken. Die Übertragungsnetzbetreiber haben ihre vorläufigen Entgelte für 2027 deshalb von 2,86 auf 3,54 ct/kWh angehoben, ein Plus von knapp 24 Prozent auf dieser Netzebene. Ist das Gesetz bis zum 7. Dezember 2026 nicht beschlossen, können die endgültigen Entgelte höher ausfallen.

    Regional unterscheidet sich die Entwicklung deutlich. Die Netze BW in Baden-Württemberg senkt ihr Stromnetzentgelt für Haushalte 2027 zum Beispiel um rund 4 Prozent, während die Gasnetzentgelte dort steigen. Die Stromsteuer bleibt bei 2,05 ct/kWh, eine Senkung für Privathaushalte ist bislang nicht beschlossen.

    Bis wann muss eine Preiserhöhung angekündigt werden?

    Ihr Anbieter muss eine Preiserhöhung rechtzeitig vorher ankündigen: in der Grundversorgung sechs Wochen, in allen anderen Verträgen mindestens einen Monat vorher. Das regeln § 5 der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung und § 41 Absatz 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

    Vertragsart

    Ankündigungsfrist

    Brief spätestens bei Ihnen

    Form

    Grundversorgung

    6 Wochen

    ca. 20. November 2026

    Brief und öffentliche Bekanntmachung

    Sondervertrag (alle anderen Tarife)

    1 Monat

    1. Dezember 2026

    Brief oder E-Mail, wenn vereinbart

    Ankündigungsfristen für eine Preiserhöhung zum 1. Januar 2027

    Eine Mitteilung, die nur im Kundenportal hinterlegt ist, reicht laut Verbraucherzentrale nicht aus. Das hat der Bundesgerichtshof am 21. Oktober 2025 bestätigt (Az. EnZR 97/23). Kommt die Ankündigung bei einem Sondervertrag gar nicht oder zu spät, ist die Preiserhöhung in der Regel unwirksam und der Anbieter darf nur die alten Preise berechnen.

    Woran erkennen Sie einen korrekten Preisbrief?

    Ein korrekter Preisbrief nennt Anlass, Umfang und Zeitpunkt der Erhöhung und weist ausdrücklich auf Ihr Sonderkündigungsrecht hin. Achten Sie beim Lesen auf diese Punkte:

    • Anlass: Der konkrete Grund muss genannt sein. Allgemeine Formulierungen wie „aus operativen Gründen“ reichen laut BGH nicht aus.
    • Alte und neue Preise: Arbeitspreis, Grundpreis und die einzelnen Preisbestandteile wie Netzentgelte, Steuern und Umlagen müssen vorher und nachher gegenübergestellt sein.
    • Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht: Er muss im Schreiben selbst stehen, auch wenn der Anbieter die Erhöhung mit gestiegenen Abgaben begründet.
    • Versteckte Erhöhungen: Prüfen Sie auch Schreiben, die wie Werbung oder Vertragsinformationen aussehen. Manchmal sinkt der Arbeitspreis leicht, während der Grundpreis deutlich steigt.
    • Preisgarantie: Viele Garantien sichern nur den Energiepreis ab. Höhere Netzentgelte oder Abgaben dürfen trotzdem weitergegeben werden.

    Wie funktioniert das Sonderkündigungsrecht?

    Bei jeder Preiserhöhung dürfen Sie Ihren Vertrag ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist beenden. Die Kündigung muss spätestens an dem Tag beim Anbieter eingehen, an dem die neuen Preise gelten. Bei einer Erhöhung zum 1. Januar 2027 heißt das: bis zum 31. Dezember 2026.

    Ein nachträgliches Kündigungsrecht entsteht nicht. Wer die Frist verpasst, bleibt zunächst an die neuen Preise gebunden. Aus der Grundversorgung kommen Sie allerdings jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen heraus. Ausführliche Informationen zum Sonderkündigungsrecht finden Sie in unserem Ratgeber.

    1. 1Vertragsunterlagen prüfen: Auf der Jahresrechnung sehen Sie, ob Sie in der Grundversorgung sind und ob eine Preisgarantie gilt.
    2. 2Neuen Tarif sichern: Schließen Sie zuerst den neuen Vertrag ab. Wer ohne Anschlussvertrag kündigt, wird über die Grund- oder Ersatzversorgung beliefert und zahlt dort meist mehr.
    3. 3Selbst kündigen: Die Sonderkündigung erklären Sie am besten schriftlich, zum Beispiel mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale. Eine Sonderkündigung müssen Sie in jedem Fall selbst aussprechen, auch wenn Sie WECHSELPILOT-Kunde sind.
    4. 4Eingang belegen: Heben Sie den Nachweis auf, dass Ihre Kündigung vor dem Stichtag beim Anbieter war.

    Halten Sie eine Preiserhöhung für unzulässig, können Sie schriftlich widersprechen und sich an die Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle Energie wenden.

    Nach der Preiserhöhung: Tarif prüfen und wechseln

    Eine Preiserhöhung ist ein guter Anlass, den eigenen Tarif zu prüfen, denn Bestandstarife sind oft teurer als aktuelle Angebote. Besonders viel zahlen Haushalte in der Grundversorgung: Laut Wechsel-Ersparnis-Index von WECHSELPILOT verschenken Grundversorgungskunden zusammen über 2 Milliarden Euro. Wie sich der Strompreis zusammensetzt, erklärt unser Ratgeber.

    Wer sich nicht jedes Jahr erneut mit Preisbriefen, Fristen und Tarifen beschäftigen möchte, kann den Wechsel an WECHSELPILOT abgeben. WECHSELPILOT prüft jedes Jahr automatisch, ob es einen günstigeren Tarif gibt, kündigt, meldet Sie an und wechselt Ihren Strom- und Gastarif.

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    Veröffentlicht: 04. November 2026
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