Abschlag beim Strom- und Gasvertrag: Was er bedeutet und wie Sie ihn richtig berechnen

    Abschlag beim Strom- und Gasvertrag: Was er bedeutet und wie Sie ihn richtig berechnen

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    Das Wichtigste in 30 Sekunden

    Der Abschlag ist die monatliche Vorauszahlung für Ihren geschätzten Jahresverbrauch, keine ganzheitliche Zahlung der Kosten oder Zusatzgebühr. Passt die Schätzung nicht zum tatsächlichen Verbrauch, entsteht am Jahresende eine Nachzahlung oder ein Guthaben. Mit unserem Rechner prüfen Sie in 30 Sekunden, ob Ihr aktueller Abschlag realistisch ist.

    Was ist ein Abschlag?

    Der Abschlag ist eine monatliche Vorauszahlung für Ihren Strom- oder Gasverbrauch. Statt am Jahresende eine einzelne, große Rechnung zu erhalten, zahlen Sie in gleichbleibenden Raten, zwölf oder elf Mal im Jahr.

    Ihr Versorger schätzt dafür zu Vertragsbeginn, wie viel Energie Sie im Jahr verbrauchen werden. Die erwarteten Gesamtkosten werden durch die Anzahl der Abschlagszahlungen geteilt. Am Ende der Abrechnungsperiode, also nach zwölf Monaten, vergleicht Ihr Versorger die Summe Ihrer Abschläge mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch. Das Ergebnis ist entweder eine Nachzahlung oder ein Guthaben.

    Wichtig: Der Abschlag ist keine zusätzliche Gebühr, sondern schlicht Ihr Energiepreis in monatlichen Raten.

    • Gleichbleibende, planbare Monatsbeträge
    • Basiert auf geschätztem Jahresverbrauch
    • Am Jahresende: Abrechnung mit Nachzahlung oder Guthaben
    • Kann bei Verbrauchsänderung angepasst werden

    Warum muss ich überhaupt einen Abschlag zahlen?

    Für Ihre Planbarkeit und die Liquidität Ihres Versorger ist eine monatliche Vorauszahlung notwendig. Außerdem sind monatliche Abschlagszahlungen gesetzlich vorgesehen.

    1. 1Planbare Haushaltskosten: Statt einer Jahresrechnung von mehreren hundert Euro auf einmal zahlen Sie in kleinen, vorhersehbaren Beträgen.
    2. 2Vorfinanzierung für den Versorger: Ihr Versorger kauft die Energie am Markt ein, bevor Sie sie verbrauchen. Abschläge sichern die laufenden Einnahmen dafür.
    3. 3Gesetzlich vorgesehen: Die Grundversorgungsverordnungen (StromGVV / GasGVV) sehen monatliche Abschlagszahlungen als Regelfall vor.

    Wie wird mein Abschlag berechnet?

    Ihre monatliche Abschlagszahlung kann mit einer einfachen Formel berechnet werden. Dafür multipliziert Ihr Versorger Ihren geschätzten Jahresverbrauch mit dem aktuellen Preis und addiert den Grundpreis, multipliziert mit 12, dividiert durch die Anzahl der Abschläge im Jahr:

    (Jahresverbrauch × Arbeitspreis) + (Grundpreis × 12) ÷ Anzahl der Abschläge = Ihr monatlicher Abschlag

    Um Ihren Jahresverbrauch zu schätzen nutzt Ihr Versorger im Regelfall Ihren Verbrauch aus dem Vorjahr, Standardlastprofile für Ihre Haushaltsgröße oder Ihre eigenen Angaben bei Vertragsabschluss.

    Ihr tatsächlicher Verbrauch kann je nach Wohnfläche, Geräten und Heizungsart ebenfalls abweichen.

    Rechnung der Abschlagszahlung bei einem Verbrauch von 2.200 kWh

    Personenanzahl

    üblicher Jahresverbrauch

    1

    ca. 1.500 kWh

    2

    ca. 2.500 kWh

    3

    ca. 3.500 kWh

    4+

    ca. 4.500 kWh

    Richtwerte für den Jahresverbrauch Strom nach Haushaltsgröße

    Wohnfläche

    üblicher Jahresverbrauch

    40 m²

    5.000 kWh

    80 m²

    10.000 kWh

    120 m²

    15.000 kWh

    160 m²

    20.000 kWh

    Richtwerte für den Jahresverbrauch Gas nach Haushaltsgröße

    Zahlen Sie den richtigen Abschlag?

    Ein zu niedriger Abschlag führt zu einer Nachzahlung, ein zu hoher schenkt Ihrem Versorger monatlich Geld. Prüfen Sie in 30 Sekunden Ihren fairen Wert.

    Abschlagsrechner

    Ist Ihr Abschlag zu hoch?

    Personen im Haushalt

    Postleitzahl

    Aktueller Abschlag (optional)

    Abschläge pro Jahr

    Was passiert bei Nachzahlung oder Guthaben?

    Ihr Abschlag ist nur eine Schätzung. Stimmt sie nicht exakt mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch überein, gleicht die Jahresabrechnung die Differenz aus.

    Abschlag zu niedrig → Nachzahlung

    Abschlag zu hoch → Guthaben

    Sie haben mehr verbraucht oder der Preis ist gestiegen, ohne dass Ihr Abschlag angepasst wurde. Die Differenz wird meist mit der nächsten Abrechnung fällig.

    Sie haben weniger verbraucht als geschätzt. Das zu viel gezahlte Geld wird Ihnen erstattet oder verrechnet.

    Kann Ihr Budget kurzfristig belasten

    Wird in der Regel automatisch ausgezahlt


    Versorger passt künftigen Abschlag meist automatisch an

    Hinweis: Ihr Abschlag war zu hoch angesetzt

    Abschlag anpassen - Wie geht das?

    Sollte sich Ihr Verbrauch signifikant ändern, z.B. durch ein großes Elektrogerät (Wärmepumpe, E-Auto), können Sie eine Änderung Ihres Abschlag bei Ihrem Anbieter über Ihr Kundenportal anfragen. Alternativ ist auch eine Änderung formlos über Kontaktformulare oder per Telefon. Halten Sie dazu Ihren aktuellen Zählerstand bereit.

    Als WECHSELPILOT-Kunde können Sie uns mit Ihrem Änderungswunsch telefonisch, per E-Mail oder Rückrufwunsch kontaktieren. Wir veranlassen dann Ihre Abschlagsänderung.

    Von extremen Senkungen ist allerdings abzuraten, um bei der Jahresabrechnung hohe Nachzahlungen zu umgehen.

    Sonderkündigungsrecht bei Abschlagserhöhung

    Erhöht Ihr Energieanbieter den monatlichen Abschlag haben Sie kein automatisches Sonderkündigungsrecht. Diese steht Ihnen nur zu, wenn der Versorger den eigentlichen Energiepreis, also Arbeits- oder Grundpreis, ändert. Im Preiserhöhungsschreiben muss der Anbieter Sie auf Ihr Recht hinweisen.

    Ihr Versorger kann Ihren Abschlag dann anpassen, wenn der Verbrauch höher war oder die allgemeinen Kosten gestiegen sind. Wurde Ihr Abschlag gänzlich falsch berechnet, können Sie dies beim Versorger anfechten.

    Vergleich von 11 und 12 Abschlägen pro Jahr

    Ob 11 oder 12 Abschläge pro Jahr fällig werden, ist versorgerabhängig und ist in den Vertragsunterlagen zu finden. Einen Unterschied für die Gesamtkosten gibt es allerdings nicht. Bei 11 Abschlägen pro Jahr fällt die monatliche Rate etwas höher aus, bei 12 Abschlägen etwas niedriger.

    Bei einem Tarifvergleich sollten Sie also stets darauf achten, ob 11 oder 12 Zahlungen vorgeschrieben sind, damit Sie die monatlichen Beträge richtig vergleichen können.

    Fakten-Check: Abschlagsmythen bei Strom und Gas

    • Abschlag = Extragebühr des Versorgers: Nein. Beim Abschlag handelt es sich um Ihren Energiepreis in monatlichen Raten vorausgezahlt, nicht um zusätzliche Kosten.
    • Der Versorger legt den Abschlag frei fest: Abschläge müssen den letzten Jahresverbrauch widerspiegeln oder an Vergleichswerten orientiert sein, z.B. von anderen Kunden. Eine beliebige Schätzung ist nicht erlaubt.
    • Der vorgegebene Abschlag muss akzeptiert werden: Einige Anbieter schätzen den Verbrauch sehr großzügig ein und fordern dann einen deutlich zu hohen Abschlag, um sich einen zinslosen Kredit zu verschaffen. Die Verbraucherzentrale warnt davor. Eine Anpassung beim Energieanbieter kann immer eingefordert werden.
    • Wenn ich am Ende des Jahres ein Guthaben habe, habe ich gespart: Hier handelt es sich um einen Denkfehler. Sie haben somit dem Energieanbieter dauerhaft Geld vorgestreckt. Im Insolvenzfall des Anbieters geht dieses Geld sehr wahrscheinlich verloren. Achten Sie daher stets auf einen logisch angelegten Abschlag.
    • Bei einer versäumten Abschlagszahlung wird der Strom abgestellt: In der Regel kommt zuerst eine Mahnung und bei anhaltendem Rückstand weitere Mahnungen mit Sperr-Androhungen. Sollte der Rückstand das Doppelte des monatlichen Abschlags erreichen und mindestens 100 € beträgt, ist eine Sperrung möglich.
    • Wenn nur 11 Abschläge statt 12 im Jahr fällig werden, zahle ich insgesamt weniger: Es ändert sich nur die Verteilung, nicht die Jahressumme an sich.

    Ersparnis, Kosten & Abrechnung

    Zur Kalkulation des monatlichen Abschlags werden die jährlichen Kosten auf Basis des geschätzten Verbrauchs durch elf bzw. zwölf geteilt. Die Bonuszahlungen sind in der Regel nicht in die Abschläge einberechnet. Dadurch kann es passieren, dass der Abschlag höher ist als die effektiven, monatlichen Kosten.

    Der Abschlag ist eine monatliche Vorauszahlung und stellt nicht die tatsächlichen Kosten für die verbrauchte Energie dar. Wenn Sie am Ende des Jahres weniger verbraucht haben, als veranschlagt, erhalten Sie eine Rückzahlung vom Versorger. Bei einem höheren tatsächlichen Verbrauch müssen Sie für die mehr verbrauchte Energie nachzahlen. Beides setzt einen korrekt veranschlagten Bonus voraus.

    Ihre Abschlagszahlung leisten Sie wie gewohnt an Ihren Versorger. Das SEPA-Mandat, das Sie mit Vertragsabschluss an WECHSELPILOT erteilt haben, gilt für WECHSELPILOT Abschläge sowie die Abrechnung der Servicegebühr.

    Der Versorger legt mit der Vertragsbestätigung Ihren Abschlag fest. In unserem Angebot empfehlen wir Ihnen jedoch vorher einen Abschlag, der auf unseren Erfahrungswerten in Abhängigkeit Ihres angegebenen Verbrauchs beruht – und ggf. davon abweichen kann. Darauf weisen wir in unserem Angebot auch hin. Der Abschlag ist nur eine Vorauszahlung auf die tatsächlichen Jahreskosten und hat keinen Einfluss auf Ihre Ersparnis oder die tatsächlichen Kosten. Möchten Sie Ihren Abschlag ändern, melden Sie sich bei uns. In einem bestimmten Rahmen ist es möglich, diesen nachträglich beim Versorger anzupassen. Zu viel bezahlte Beträge erhalten Sie stets mit der kommenden Abrechnung zurück.

    Häufige Fragen an den Kundenservice

    Nein. Eine Preiserhöhung liegt nur vor, wenn der Arbeitspreis- und/oder der Grundpreis zu einem bestimmten im Voraus mitgeteilten Zeitpunkt erhöht wird. Wurde nur der Abschlag angepasst, liegt keine Preiserhöhung vor und es besteht kein Sonderkündigungsrecht. Abschläge werden häufig im Laufe der Belieferung angepasst, meist nach einer Zwischenrechnung. Wir können den Abschlag aber wieder für Sie anpassen lassen.

    Der Versorger legt mit der Vertragsbestätigung Ihren Abschlag fest. In unserem Angebot empfehlen wir Ihnen jedoch vorher einen Abschlag, der auf unseren Erfahrungswerten beruht – und ggf. davon abweichen kann. Darauf weisen wir in unserem Angebot auch hin. Der Abschlag ist nur eine Vorauszahlung auf die tatsächlichen Jahreskosten und hat keinen Einfluss auf Ihre Ersparnis oder die tatsächlichen Kosten. Möchten Sie Ihren Abschlag ändern, melden Sie sich bei uns. Bei größeren Änderungen reichen Sie bitte Ihre Vorversorgerrechnung als Nachweis ein, um den abweichenden Verbrauch zu bestätigen. Zu viel bezahlte Beträge erhalten Sie stets mit der kommenden Abrechnung zurück.

    Veröffentlicht: 24. August 2026
    Zuletzt aktualisiert: 14. September 2026
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