Am 31. Januar wurden im Bundestag fünf energiepolitische Gesetze beschlossen. Die Gesetze und Gesetzänderungen umfassen energiewirtschaftliche Maßnahmen, damit erneuerbare Energien in Zukunft besser in das Energiesystem eingebunden sind und wirtschaftlicher werden. Außerdem haben die Fraktionen FDP und AfD jeweils einen eigenen Antrag eingereicht, die in den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen wurden. Die beschlossenen Gesetze drehten sich vor allem darum, die Energiewirtschaft auf die Herausforderungen der erneuerbaren Energieversorgung abzustimmen.
Am 31. Januar 2025 verabschiedete der Bundestag fünf Initiativen zur Energiewirtschaft und dem energiepolitischen Kurs. Trotz fehlender Regierungsmehrheit gab es überparteiliche Beschlüsse:
- Ein Entwurf der Bundesregierung
- Zwei Entwürfe von SPD und Grünen
- Zwei Entwürfe von CDU/CSU
- Anträge von FDP und AfD zur weiteren Beratung
Jedes Jahr sparen
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Weniger Stromüberschüsse, mehr Netzstabilität
Ein Gesetzentwurf von SPD und Grünen soll temporäre Erzeugungsüberschüssen reduzieren. Kernelemente des Entwurfs sind dabei die Ausweitung und Entbürokratisierung der Direktvermarktung, die Anpassung von Regelungen zur Vergütung von EE-Anlagen in Zeiten negativer Börsenstrompreise sowie eine Reformation der Vermarktung kleinerer Anlagen durch die Übertragungsnetzbetreiber .
Das Gesetz umfasst auch neue Steuerbarkeitsanforderungen, damit erneuerbare Energien in Zukunft mehr Funktionen für die Systemsicherheit übernehmen können. Ebenso soll ein intelligenteres Stromsystem dazu beitragen, dass bis 2030 tatsächlich 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien kommen.
SPD und Grüne erhoffen sich dadurch, die anfallenden Kosten für den Bundeshaushalt zu begrenzen. Der Haushaltsausschuss erwartet für die Umsetzung des Gesetzes einen Mehraufwand von etwa 1,62 Millionen Euro pro Jahr und einmalige Ausgaben von etwa 830.000 Euro. Die Mehrkosten sind vor allem auf erhöhten Aufwand und zusätzliche Aufgaben für die Bundesverwaltung zurückzuführen. Der größte Kostenanteil falle dabei auf den Personalmittelbedarf, pro Jahr etwa 1,52 Millionen Euro einmalig nach Inkrafttreten des Gesetzes ca. 480.000 Euro. Die jährlichen Sachausgaben erhöhen sich laut Haushaltsausschuss nur geringfügig. Insgesamt hat dieser Beschluss also keine großen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
| Antragsteller | Fraktion SPD und Bündnis90/Die Grünen |
|---|---|
| Wesentliche Inhalte des Gesetzes |
Zusätzliche Flexibilisierungsanreize in Angebot und Nachfrage, einfachere und umfangreichere Direktvermarktung im EEG, angepasste Regelungen zur Vergütung von EE-Anlagen bei negativen Strompreisen, neue Regelungen im Netzanschluss, insbesondere zu flexiblen Netzanschlussvereinbarungen, nachvollziehbareres und praxistauglicheres Finanzierungssystem für den Ausbau erneuerbarer Energien |
| Einfluss auf die Wirtschaft | Die Fraktionen erwarten durch dieses Gesetz einen volkswirtschaftlichen Nutzen zwischen zwei und elf Milliarden Euro, der indirekt den Stromkunden zugutekommt. |
| Kosten | Der Haushaltsausschuss erwartet zusätzliche Kosten für den Bundeshaushalt: Einmalige Ausgaben in Höhe von ca. 830.000 Euro und jährliche Kosten in Höhe von etwa 1.62 Millionen Euro. |
| Abstimmung |
Dafür: Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen
Dagegen: Fraktionen FDP, AfD, Die Linke Enthaltungen: – |
Flexiblere und wirtschaftlichere Biogasanlagen
Der zweite angenommene Entwurf von SPD/Grünen nimmt Bezug auf den Biomassezubau in der Stromerzeugung zwischen 2004 und 2011. Als wichtiger Beitrag zur Energiewende wurde dazu unter anderem Gülle, also flüssiger Stalldünger aus der Landwirtschaft, zur Stromerzeugung oder in der Wärmeversorgung nutzbar gemacht. Anlass dieses Gesetzentwurfs ist dabei das bevorstehende Ende der Erstförderung solcher Anlagen und deren Integration in ein klimaneutrales Stromsystem. Die bisherigen Maßnahmen aus Flexibilitätszuschlag und -prämie würden zwar Anreize schaffen, diese seien aber noch nicht ausreichend. Deswegen soll dieser Gesetzentwurf stärkere Anreize zur flexiblen Fahrweise von Biogasanlagen schaffen.
Konkret geht es im “Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung” um die finanzielle Förderung und den Flexibilitätszuschlag. Die Förderung soll in Zukunft für eine bestimmte Anzahl an Betriebsstunden gezahlt werden, anstatt wie bisher auf einen Anteil der jährlichen Bemessungsleistung. Außerdem wird der Flexibilitätszuschlag angehoben: Von bisher 65 Euro pro Kilowattstunde auf nun 100 Euro. Das bedeutet, Betreiber von Biogasanlagen werden stärker finanziell entlastet, wenn sie flexible Kapazitäten bereitstellen bzw. bauen und so eine bedarfsorientierte Stromproduktion ermöglichen.
Ein weiterer Beschluss des Gesetzes ist ein höheres Ausschreibungsvolumen für Biogasanlagen. Bis 2028 soll das Ausschreibungsvolumen von 2.750 auf bis zu 3.524 MW erhöht werden. In den Jahren 2025 und 2026 ist ein deutlich größerer Anstieg geplant als in den darauffolgenden Jahren: 1.300 MW in 2025 und 1.126 MW in 2026. Danach reduziert sich das Ausschreibungsvolumen auf ungefähr 100 bis 300 MW pro Jahr. Außerdem sind jährlich bis zu 174 MW an Biomethan-Ausschreibungen geplant.
Der Haushaltsausschuss erwartet für diese Regelungen Mehrkosten im Vergleich zur bisherigen Regelung. Aktuell liegen die EEG-Förderkosten für die Ausschreibungen von Biomasse im Zeitraum zwischen 2025 und 2028 bis Förderende bei knapp 10 Milliarden Euro. Durch die Anhebung des Flexibilitätszuschlags und die erhöhte Ausschreibungsmenge ergeben sich laut Haushaltsausschuss Mehrkosten in Höhe von etwa. 6.75 Milliarden Euro. Für das Gesamtpaket entstehen also Kosten in Höhe von etwa 16,65 Milliarden Euro. Ein Teil der anfallenden Personalkosten könne dabei durch Gebühren refinanziert werden. Auch für dieses Gesetz sieht der Haushaltsausschuss keine Widersprüche mit der Haushaltslage des Bundes. Die Fraktionen SPD und Grüne erwarten Mehrkosten von nur 1,52 Milliarden Euro.
| Antragsteller | Fraktion SPD und Bündnis90/Die Grünen |
|---|---|
| Wesentliche Inhalte des Gesetzes |
Anhebung des Flexibilitätszuschlags für Biomasseanlagen von 65 Euro/kWh auf 100 Euro/kWh installierter Leistung, mehr Planungssicherheit für Anschlussförderung für Biogas-Bestandsanlagen, Aufhebung der Südquote, Anhebung der Ausschreibungsmengen auf 1.300 Megawatt in 2025 und 1.126 Megawatt in 2026 |
| Einfluss auf die Wirtschaft | Die Fraktionen erwarten in den Jahren 2025 und 2026 einen Gesamtaufwand für die Wirtschaft in Höhe zwischen 1,16 Millionen und 1,4 Millionen Euro. In den Jahren 2027 erwarten sie einen Aufwand von ca. 460.000 bis 700.000 Euro. |
| Kosten |
Die Fraktionen erwarten Mehrkosten für den Bundeshaushalt in Höhe von 1,52 Milliarden Euro gegenüber der aktuellen Regelung. Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen des EEG erwartet der Haushaltsausschuss stattdessen Mehrkosten in Höhe von etwa 6,75 Milliarden Euro. |
| Abstimmung |
Dafür: Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis90/Die Grünen, Die Linke
Dagegen: Fraktion AfD Enthaltung: Fraktion FDP |
Striktere CO2-Regeln: EU-Vorgaben umgesetzt
Im Jahr 2003 ist die EU-Richtlinie 2003/87/EG zum Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in Kraft getreten. Die Richtlinie schafft ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten, um eine wirtschaftliche und kosteneffiziente Verringerung von Treibhausgasemissionen einzuleiten. In Deutschland wird die Richtlinie seit 2011 durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) umgesetzt. Im Juni 2023 sind zwei neue Richtlinien in Kraft getreten, die die vorherigen Regelungen ändern und ergänzen. Konkret sollen die Gesamtemissionsmengen von ortsfesten Anlagen und Luftverkehr bis 2030 stärker gesenkt werden als vorher. Außerdem sieht die Änderung auch die Einbeziehung von Seeverkehr in den Emissionshandel und die Einführung eines neuen Brennstoffemissionshandels (ETS-2) vor. Das betrifft die Brennstoffe in den Sektoren Verkehr und Wärme, die noch nicht vom vorher eingeführten ETS-1 erfasst wurden. Eine weitere Neuerung umfasst die Einführung eines CO2-Grenzausgleichssystems, um die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten schrittweise abzulösen und eine adäquate CO2-Bepreisung von Einfuhren und inländischen Erzeugnissen sicherzustellen.
Der von der Bundesregierung entworfene Gesetzentwurf soll die nationalen Rechtsgrundlagen schaffen, um die neuen EU-Richtlinien umzusetzen. SPD, CDU/CSU und B90/Grüne nahmen an, FDP und AfD lehnten ab und Die Linke enthielt sich.
Update zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Ein Gesetzentwurf der CDU/CSU betrifft das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Nach bisheriger Gesetzeslage werden Anlagen gefördert, die bis zum 31. Dezember 2026 in Dauerbetrieb genommen werden. Da die Planungs-, Genehmigungs- und Errichtungsdauer von großen, städtischen Anlagen aber mehr als zwei Jahre in Anspruch nimmt, würde es in absehbarer Zeit zu einem Ausbaustopp kommen und größere Anlagen und im Bau befindliche Anlagen würden nicht mehr realisiert werden. Der Gesetzentwurf sieht somit die Verlängerung der Geltungsdauer bis 2030 vor. Außerdem wurde das bestehende Gesetz dahingehend geändert, dass es nun jegliche unvermeidbare Abwärme betrifft, nicht nur die industrielle Abwärme.
Durch das Gesetz entstehen eigentlich keine neuen Kosten. Es handelt sich lediglich um die Verlängerung einer bereits bestehenden Förderung, die nun auch in Zukunft eingeplant wird.
Das Gesetz wurde mit einer Mehrheit aus Stimmen von SPD, CDU/CSU, B90/Grüne und Die Linke angenommen.
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Antragsteller |
Fraktion CDU/CSU |
|---|---|
| Wesentliche Inhalte des Gesetzes |
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| Einfluss auf die Wirtschaft | Durch die verlängerte Laufzeit haben Anlagenbetreiber mehr Planungssicherheit was Ausbau und Realisierung von Projekten angeht. |
| Kosten | Die Fraktion erwartet abgesehen von der längeren Laufzeit des Gesetzes keine weiteren Kosten. |
| Abstimmung |
Dafür: Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis90/Die Grünen und Die Linke
Dagegen: Fraktion AfD Enthaltung: Fraktion FDP |
Mehr Akzeptanz beim Windenergieausbau, Beschleunigung im Wohnungsbau
Der zweite beschlossene Gesetzentwurf der Fraktion CDU/CSU betrifft die Punkte Windenergieausbau und Wohnungsbau. Konkret beinhaltet der Entwurf Änderungen am Windenergieflächenbedarfsgesetz und am Baugesetzbuch: Für eine breitere Akzeptanz vor Ort sei es wichtig, dass die Flächenplanungen durch klar ausgewiesene Windenergiegebiete gesteuert werden können. Damit wird das bestehende Bundes-Immissionsschutzgesetz dahingehend geändert, dass für Windenergieanlagen kein berechtigtes Interesse für einen Antrag auf Vorbescheid besteht, wenn der geplante Standort nicht in einem für Windenergie ausgewiesenen Gebiet nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz liegt. Davon ausgenommen sind Anlagen, die modernisiert werden. Der Abschnitt zum Punkt Wohnungsbau ist vor der Abstimmung und dem Beschluss gestrichen worden.
Der Gesetzentwurf wurde mit Stimmen von SPD, B90/Grüne, CDU/CSU und Die Linke angenommen. AfD stimmte dagegen und FDP enthielt sich.
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Antragsteller |
Fraktion CDU/CSU |
|---|---|
| Wesentliche Inhalte des Gesetzes |
Klarere Ausweisung von Flächen für Windenergie an Land, Verfahrensrechtliche Erleichterung bei der Feststellung der Flächenbeitragswerte |
| Einfluss auf die Wirtschaft | Die Fraktion CDU/CSU erwartet durch dieses Gesetz mehr Akzeptanz für Windkraft in der Gesellschaft und außerdem mehr Sicherheit und Klarheit bei der Planung von Windrädern |
| Kosten | Die Fraktion CDU/CSU erwartet durch dieses Gesetz keine weiteren Kosten. |
| Abstimmung |
Dafür: Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis90/Die Grünen und Die Linke
Dagegen: Fraktion AfD Enthaltung: Fraktion FDP |
Anträge von FDP und AfD
Auch die FDP und AfD haben neue Gesetzentwürfe eingebracht, die erstmals auf der Tagesordnung standen und nach der parlamentarischen Debatte zur Beratung in den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen wurden.
Der Gesetzentwurf der FDP bezieht sich auf die im Juli 2024 beschlossene Wachstumsinitiative und verfolgt das gleiche Ziel wie auch das von SPD/Grüne eingebrachte Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts und zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen. Es wird bemängelt, dass die temporären negativen Strompreise die Kosten der Förderung erneuerbarer Energien und die des gesamten Stromsystems erhöhen. Außerdem zeige sich, dass das Stromsystem zu unflexibel sei, sowohl in Angebot als auch in Nachfrage.
Als Lösung soll die Flexibilität zum Beispiel durch eine Ausweitung und Entbürokratisierung der Direktvermarktung im EEG erhöht werden. Weitere Maßnahmen umfassen neue Regelungen zur Vergütung von EE-Anlagen in Zeiten negativer Strompreise und eine Reform in der Vermarktung kleinerer Anlagen durch die Übertragungsnetzbetreiber. Außerdem sollen Netzbetreiber im Sinne der Systemsicherheit in der Lage sein, Anlagen zu überwachen und fernzusteuern.
Der Antrag der AfD richtet sich an den grundsätzlichen Kurs der Energiewirtschaft und dreht sich konkret um die CO2-Steuer und Klimaabgaben. Die Antragsteller sprechen von “falsch eingeschätzte[n] klimatische[n] Effekte[n]” (Absatz 4). Erneuerbare Energien werden als “überteuerte, ineffiziente und unzuverlässige Energieoptionen” (Abs. 4) eingeschätzt. Die AfD sehe darin eine vorgetäuschte Wettbewerbsfähigkeit gegenüber fossilen Energieformen (Abs. 6). Außerdem ist die Fraktion der Meinung, es gebe für erneuerbare Energiesysteme praktisch kein Entwicklungspotenzial mehr, weshalb der Schritt zu einer erneuerbaren Energieversorgung nicht zu Kostensenkungen führen würde (Abs. 7). Die Fraktion fordert, das Brennstoffemissionshandelsgesetz und das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz vollständig und ersatzlos zu streichen. Ebenso soll die Umsetzung entsprechender EU-Verordnungen und Richtlinien und die damit verbundenen Regulierungen beendet werden.
