Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett die EEG-Novelle 2027 und ein begleitendes Netzanschlusspaket beschlossen. Kernpunkt ist das schrittweise Ende der festen Einspeisevergütung für neue, kleine Solaranlagen – stattdessen rückt die Direktvermarktung von Solarstrom in den Vordergrund. Gleichzeitig soll mehr Windenergie an Land ausgeschrieben und der Netzausbau gezielter gesteuert werden. Verbände wie der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sehen darin nicht nur Fortschritte, sondern auch erhebliche Risiken für kleinere Solaranlagen und die Bioenergie.
Mit der EEG-Novelle 2027 stellt die Bundesregierung das Fördersystem für Erneuerbare Energien neu auf. Statt eines umfassenden staatlichen Förderrahmens soll sich der Ausbau von Wind- und Solarenergie künftig stärker am Markt und am tatsächlichen Bedarf im Stromnetz orientieren. Für Verbraucher, PV-Anlagenbesitzer und die Erneuerbaren-Branche bringt das sowohl Chancen als auch neue Unsicherheiten mit sich.
Was ist die EEG-Novelle 2027?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt seit über 25 Jahren, wie Strom aus Wind, Sonne, Biomasse und Wasserkraft gefördert und ins Netz eingespeist wird. Mit der EEG-Novelle 2027 will die Bundesregierung dieses System weiterentwickeln: weg von einer reinen Förderlogik, hin zu einem Rahmen, der stärker auf Kosteneffizienz, Versorgungssicherheit und Netzverträglichkeit setzt. Laut der offiziellen Mitteilung der Bundesregierung hält das Kabinett dabei ausdrücklich am Ziel fest, bis 2030 rund 80 Prozent des Bruttostroms aus Erneuerbaren Energien zu decken.
In der Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums bezeichnet Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche die Reform als „Paradigmenwechsel bei den Erneuerbaren": Erstmals werde beim Ausbau systematisch mitgedacht, wo neue Anlagen für das Stromnetz überhaupt sinnvoll sind. Alle neuen Wind-, Solar- und Biomasseanlagen sollen ihren Strom künftig grundsätzlich eigenverantwortlich vermarkten, statt wie bisher eine feste Einspeisevergütung zu erhalten – mit einem schrittweisen Übergang, damit sich auch für kleinere Anlagen tragfähige Marktmodelle entwickeln können.
Begleitet wird die EEG-Novelle von einem eigenen Netzanschlusspaket, das den Ausbau von Wind-, Solar- und Speicherkapazitäten künftig stärker dort lenken soll, wo im Stromnetz tatsächlich Bedarf besteht, statt dort, wo bereits ausreichend Anlagen vorhanden sind.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Die EEG-Novelle 2027 betrifft nicht nur Photovoltaik, sondern nahezu alle Technologien der Erneuerbaren Energien: von der Solaranlage auf dem eigenen Dach bis zu großen Windparks und Biomasseanlagen. Gemeinsamer Nenner der Änderungen ist der Umbau vom festen Fördersystem hin zu mehr Markt- und Netzorientierung. Im Einzelnen geht es dabei vor allem um das Auslaufen der klassischen Einspeisevergütung, neue Ausbauziele für Wind- und Bioenergie sowie ein Netzanschlusspaket, das den Zubau gezielter dorthin lenken soll, wo im Stromnetz tatsächlich Kapazität vorhanden ist.
Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen läuft aus
Der wohl einschneidendste Punkt betrifft private und kleine gewerbliche Solaranlagen: Für neue Photovoltaikanlagen soll die klassische, über 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung ab 2027 entfallen. An ihre Stelle tritt laut den FAQ zur EEG-Reform der Tagesschau eine zeitlich befristete Übergangszahlung von bis zu 36 Monaten, bevor überschüssiger Solarstrom grundsätzlich direkt am Strommarkt vermarktet werden muss. Bereits bestehende Anlagen sowie Anlagen, die noch bis Ende 2026 in Betrieb genommen werden, sollen ihre bisherige 20-Jahres-Vergütung unverändert behalten.
Zusätzlich soll die Einspeiseleistung neuer kleiner und mittlerer PV-Dachanlagen künftig auf 50 Prozent begrenzt werden, um Mittagsspitzen im Netz zu vermeiden und den Zubau eigener Stromspeicher attraktiver zu machen.

Mehr Windenergie, Bioenergie und ein neues Netzanschlusspaket
Neben der Solarenergie sieht die Novelle vor, zusätzliche 12 Gigawatt Windenergie an Land auszuschreiben – mit besseren Bedingungen gerade für windschwächere Standorte im Süden Deutschlands. Auch die Bioenergie soll planbarer werden: Laut dem Bundeswirtschaftsministerium wird das Ausbauziel für Biomasse bis 2030 moderat auf 9,5 Gigawatt installierte Leistung angehoben und bis 2035 fortgeschrieben, um bestehenden Anlagen nach Auslaufen ihrer 20-jährigen Förderung eine verlässliche Perspektive zu geben.
Bei der Solarenergie setzt die Bundesregierung zudem stärker auf große Freiflächenanlagen statt auf kleine Dachanlagen, da sich mit deren Skaleneffekten günstiger Strom erzeugen lässt. Für die Förderung insgesamt soll künftig verstärkt ein Differenzvertrags-Modell (Contracts for Difference, CfD) zum Einsatz kommen: Erzielen Anlagenbetreiber in Phasen hoher Strompreise besonders hohe Erlöse, werden diese Übergewinne teilweise abgeschöpft und fließen zurück in die Förderkosten.
Das begleitende Netzanschlusspaket soll zudem die derzeit noch hohen Redispatch-Kosten senken, die laut Bundesregierung allein 2025 mehr als drei Milliarden Euro betrugen und von allen Stromkunden mitgetragen werden. Dafür sollen künftig in sogenannten Hot-Spot-Regionen, in denen das Netz absehbar keine weitere Einspeisung aufnehmen kann, die Entschädigungszahlungen für abgeregelte Anlagen teilweise entfallen, begrenzt auf maximal sechs Jahre und höchstens 20 Prozent des Jahresstromertrags einer Anlage. Gleichzeitig sollen Netzanschlussverfahren beschleunigt und Netzkapazitäten künftig realistischer anhand typischer Einspeiseprofile statt einzelner Spitzenwerte bemessen werden.
Vorteile der EEG-Novelle 2027
Aus Sicht der Bundesregierung soll die Reform vor allem drei Dinge leisten: den Ausbau der Erneuerbaren netzdienlicher steuern, die Energiekosten dauerhaft senken und die Versorgungssicherheit stärken. Indem neue Solar- und Windanlagen gezielter dort entstehen, wo Netzkapazitäten vorhanden sind, sollen teure Abregelungen und Entschädigungszahlungen künftig seltener nötig sein – ein Effekt, von dem laut Bundesregierung letztlich alle Stromverbraucher profitieren, weil sich die bislang ungleiche Verteilung der Netzkapazitäten stärker auf die Netzentgelte auswirkt. Das Bundeswirtschaftsministerium rechnet dadurch mit einer deutlichen Entlastung bei den jährlichen Redispatch-Kosten, die aktuell bei über drei Milliarden Euro liegen. Auch die verlässlichere Perspektive für Windenergie an Land und Bioenergie bis in die 2030er-Jahre hinein soll mehr Planungssicherheit für Investitionen schaffen, während das CfD-Modell mit Abschöpfung von Übergewinnen aus Sicht des Ministeriums die Förderkosten insgesamt senken soll, ohne Investitionen unattraktiv zu machen.
Nachteile und Kritik an der Reform
Deutlich kritischer bewertet der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) den Entwurf. In seiner Stellungnahme zur EEG-Novelle 2027 erkennt der Verband zwar einzelne Verbesserungen an, etwa bei den Ausschreibungsmengen für Windenergie an Land oder bei klareren Regeln zur Anlagenzusammenfassung von Freiflächenanlagen. Insgesamt überwiegen aus BEE-Sicht jedoch die Risiken: Der geplante Wegfall der Einspeisevergütung für Anlagen unter 25 Kilowatt könnte den Zubau bei privaten Dachanlagen und der kleinen Wasserkraft deutlich abbremsen, da die vorgesehene Übergangszahlung die bisherige langfristige Förderung nach Verbandseinschätzung nur unzureichend ersetzt.
Auch die niedrig angesetzten Ausschreibungsmengen für Biomasseanlagen und die vorgesehenen Kürzungen bei Vergütungssätzen sieht der BEE kritisch, ebenso wie zusätzliche Abschöpfungsrisiken für Verträge zur langfristigen Direktbelieferung (PPAs). Der Verband befürchtet, dass ohne Nachbesserungen nicht der Ausbau der Erneuerbaren beschleunigt, sondern eher ausgebremst wird – mit möglichen Folgen für Arbeitsplätze im Solarhandwerk und für die dezentrale, bürgernahe Energiewende.
Was bedeutet die EEG-Novelle 2027 für Verbraucher?
Für Verbraucher ohne eigene Solaranlage ändert sich durch die EEG-Novelle 2027 zunächst wenig. Mittelfristig könnte ein gezielterer Netzausbau jedoch dazu beitragen, dass Netzentgelte und damit ein Teil des Strompreises weniger stark steigen als bisher befürchtet. Wer den Bau einer eigenen Photovoltaikanlage plant, sollte die neue Rechtslage genau im Blick behalten: Eine Inbetriebnahme noch 2026 sichert nach aktuellem Stand die bekannte 20-Jahres-Vergütung, während für spätere Anlagen die neuen, befristeten Übergangsregelungen gelten.
Unabhängig davon, wie die EEG-Novelle 2027 am Ende endgültig aussieht, bleibt der eigene Stromtarif ein Hebel, den Verbraucher selbst in der Hand haben. WECHSELPILOT beobachtet die Entwicklungen am Energiemarkt laufend und sorgt dafür, dass Kunden automatisch zum passenden Tarif wechseln – unabhängig davon, wie sich Förderregeln oder Netzentgelte in den kommenden Jahren verändern.
