Teilnahmebedingungen Zählerglück

    § 1 Veranstalter

    Veranstalterin der Aktion „Zählerglück" ist die

    WECHSELPILOT GmbH
    Reimersbrücke 5, 20457 Hamburg
    Geschäftsführer: Maximilian Both, Maximilian Stephan
    Amtsgericht Hamburg, HRB 141777 · USt-IdNr. DE306548990
    Telefon +49 40 88215665-0 · info@wechselpilot.com

    Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Meta Platforms Ireland Limited (Facebook, Instagram), zur LinkedIn Ireland Unlimited Company oder zur Google Ireland Limited (YouTube). Sie wird von diesen Unternehmen weder gesponsert noch unterstützt, organisiert oder in sonstiger Weise durchgeführt; sie sind an der Ermittlung der Gewinnerinnen und Gewinner nicht beteiligt und stehen für Rückfragen zur Aktion nicht zur Verfügung.

    Alle Erklärungen, Anfragen und Ansprüche im Zusammenhang mit dieser Aktion richten Sie ausschließlich an die WECHSELPILOT GmbH. Die genannten Unternehmen werden von jeder Haftung im Zusammenhang mit dieser Aktion freigestellt.

    Die Teilnahme erfolgt nicht über eine dieser Plattformen. Sie ist ausschließlich über WECHSELPILOT.com möglich; Kommentare, Likes, Abonnements, Weiterleitungen oder das Markieren anderer Personen auf einer Plattform begründen keine Teilnahme und keine zusätzliche Gewinnchance.

    § 2 Der Gewinn

    1. Je Gewinn übernehmen wir Ihre Stromkosten für zwölf Monate, höchstens jedoch 1.500 Euro. Maßgeblich ist der Betrag, den Sie im Gewinnjahr für Ihren teilnehmenden Zähler tatsächlich für Strom zahlen. Ist dieser Betrag niedriger als 1.500 Euro, erhalten Sie den niedrigeren Betrag; ein Anspruch auf die Differenz besteht nicht.
    2. Grundlage ist Ihre Stromrechnung. Nach der Gewinnbenachrichtigung senden Sie uns Ihre letzte Jahresabrechnung für den teilnehmenden Zähler als Antwort auf unsere Nachricht zu; wir überweisen Ihnen den darin für einen Zeitraum von zwölf Monaten ausgewiesenen Gesamtbetrag für Strom, höchstens 1.500 Euro, auf ein von Ihnen benanntes Konto. Die Bankverbindung fragen wir dafür mit der Gewinnbenachrichtigung ab.
    3. Ein Energieliefervertrag über WECHSELPILOT ist dafür nicht erforderlich. Auch wenn Sie Ihren Strom bei einem anderen Anbieter beziehen, erhalten Sie den Gewinn.
    4. Ein Umtausch oder eine Übertragung des Gewinns auf Dritte ist nicht möglich.
    5. Etwaige Steuern auf den Gewinn trägt die Gewinnerin oder der Gewinner. Eine steuerliche Beratung können wir nicht leisten.

    § 3 Aktionszeitraum, Ziehungen und Teilnahmeschluss

    1. Die Aktion läuft vom 21. September 2026 bis zum 31. Januar 2027.
    2. Es finden vier Ziehungen statt, jeweils zum Monatsende um 23:59 Uhr (Ortszeit Deutschland):
      • 31. Oktober 2026
      • 30. November 2026
      • 31. Dezember 2026
      • 31. Januar 2027
    3. Teilnahmeschluss für eine Ziehung ist der jeweilige Termin, 23:59 Uhr (Ortszeit Deutschland). Maßgeblich ist der Eingang bei uns.
    4. Je Ziehung wird eine Gewinnerin oder ein Gewinner gezogen. Hat die gezogene Person eine Einladung von jemandem angenommen, gewinnt diese Person mit (§ 7) — dann gibt es in dieser Ziehung zwei Gewinne. Mehr als zwei Gewinne werden je Ziehung nicht vergeben.

    § 4 Teilnahmeberechtigung

    1. Teilnehmen können natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    2. Ausgeschlossen sind Mitarbeitende der WECHSELPILOT GmbH und der an der Durchführung beteiligten Unternehmen sowie deren Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung.
    3. Die Teilnahme ist kostenlos und setzt keinen Vertragsabschluss voraus. Für die Teilnahme benötigen wir Ihren Namen, eine bestätigte E-Mail-Adresse, Ihre Adresse sowie die Daten des Zählers, mit dem Sie teilnehmen. Eine Bankverbindung benötigen wir für die Teilnahme nicht — wir fragen sie nur ab, wenn Sie einen Vertrag abschließen oder wenn Sie gewonnen haben. Ein Abschluss wirkt sich auf die Zahl Ihrer Tickets und deren Laufzeit aus (§ 6).
    4. Die Teilnahme ist nur persönlich möglich. Die Teilnahme über automatisierte Dienste oder Gewinnspieleintragsdienste ist ausgeschlossen.

    § 5 So nehmen Sie teil

    1. Als Neukundin oder Neukunde: Sie berechnen im Tarifrechner Ihre Ersparnis, registrieren sich und speichern Ihren Zähler mit den Angaben nach § 4 Absatz 3. Erst wenn diese Angaben vollständig sind und Sie die Teilnahme ausdrücklich bestätigen (Häkchen „Am Zählerglück teilnehmen"), erhalten Sie Ihr erstes Ticket. Den Vertrag selbst müssen Sie nicht abschließen, und eine Bankverbindung brauchen Sie dafür nicht anzugeben.
    2. Als Bestandskundin oder Bestandskunde: Sie bestätigen die Teilnahme einmalig in Ihrem Kundenkonto unter „Zählerglück". Danach nehmen Ihre bestehenden Zähler an allen weiteren Ziehungen des Aktionszeitraums teil.
    3. Ohne diese Bestätigung nehmen Sie nicht teil — auch dann nicht, wenn Sie einen Zähler gespeichert oder einen Vertrag abgeschlossen haben. Sie können die Bestätigung bis zum jeweiligen Ziehungstermin zurücknehmen; Ihr Ticket verfällt dann.
    4. Ihre E-Mail-Adresse muss bestätigt sein (Double-Opt-in). Erst danach nimmt Ihr Ticket an einer Ziehung teil.
    5. Zählernummer: Sie können teilnehmen, ohne Ihre Zählernummer zur Hand zu haben. Ihr Ticket entsteht sofort, nimmt aber erst an einer Ziehung teil, sobald die Nummer vorliegt — reichen Sie sie bis zum Ziehungstermin nach, ist Ihr Ticket dabei.
    6. Wir prüfen Ihre Angaben auf Format und Vollständigkeit. Ist eine Angabe unvollständig oder erkennbar unzutreffend, nimmt Ihr Ticket nicht an der Ziehung teil; den Grund sehen Sie in Ihrem Kundenkonto und können ihn dort bis zum Ziehungstermin beheben (§ 6 Absatz 7).

    § 6 Ihre Tickets

    Ein Zähler, ein Ticket. Wie lange ein Ticket mitspielt und ob weitere hinzukommen, hängt davon ab, ob über den Zähler ein Vertrag über WECHSELPILOT zustande kommt.

    1. Basis-Ticket. Für jeden Zähler, für den Sie die Teilnahme bestätigt haben, erhalten Sie ein Ticket. Es nimmt an der jeweils nächsten Ziehung teil.
    2. Nach einem Abschluss nimmt das Ticket dieses Zählers an allen weiteren Ziehungen des Aktionszeitraums teil.
    3. Ohne Abschluss nimmt Ihr Ticket an genau einer Ziehung teil — an der, die zum Zeitpunkt Ihrer Teilnahme als nächste ansteht. Danach nimmt dieser Zähler an keiner weiteren Ziehung teil. Schließen Sie später einen Vertrag über diesen Zähler ab, ist er ab der nächsten Ziehung wieder dabei.
    4. Bis zu zwei Zusatztickets für die jeweils nächste Ziehung, jeweils einmalig und nur für Ihren ersten abgeschlossenen Zähler:
      • +1 Ticket, wenn Sie innerhalb von 48 Stunden abschließen. Die Frist beginnt, sobald Ihr Zähler abschlussfertig ist — das heißt: sobald alle für einen Vertragsabschluss erforderlichen Angaben vollständig vorliegen, einschließlich der Bankverbindung. Das ist ein anderer Zeitpunkt als die Entstehung Ihres Tickets, für die die Bankverbindung nicht nötig ist (§ 4 Absatz 3). Die verbleibende Zeit zeigen wir Ihnen in Ihrem Kundenkonto unter „Zählerglück". Die Frist lässt sich nicht neu starten.
      • +1 Ticket, wenn Sie beim Abschluss Ihre Marktlokations-ID angeben.
      • Beide sind kombinierbar. Weitere Zähler erhalten ausschließlich ihr Basis-Ticket.
    5. Mehrere Zähler: Jeder weitere Zähler erhält sein eigenes Basis-Ticket — auch für Gas, Wärmepumpe, Wallbox, Zweit- oder Ferienwohnung.
    6. Eine Zählernummer nimmt nur einmal teil. Reichen mehrere Personen dieselbe Zählernummer ein, nimmt die Person mit dem ersten gültigen Ticket teil. Ein Ticket auf eine bereits vergebene Zählernummer bleibt bestehen, nimmt aber nicht an den Ziehungen teil; den Grund sehen Sie in Ihrem Kundenkonto.
    7. In Ihrem Kundenkonto sehen Sie zu jedem Ticket, ob es an der nächsten Ziehung teilnimmt, und andernfalls den Grund. Nicht berücksichtigt werden Tickets, deren E-Mail-Bestätigung noch aussteht, deren Zählernummer fehlt, deren Zählernummer bereits für eine andere Person teilnimmt, deren Ziehung bereits stattgefunden hat, die zurückgenommen wurden oder die wegen eines Verstoßes gegen § 10 gesperrt sind. Solange eine Ziehung noch aussteht, können Sie fehlende oder unzutreffende Angaben in Ihrem Kundenkonto korrigieren.

    § 7 Freunde einladen: Gewinnt Ihr Gast, gewinnen Sie mit

    1. In Ihrem Kundenkonto finden Sie Ihren persönlichen Einladungslink. Diesen dürfen Sie frei und unbegrenzt an Personen weitergeben, von denen Sie annehmen dürfen, dass sie damit einverstanden sind. Den Versand nehmen ausschließlich Sie selbst vor.
    2. Gewinnt eine von Ihnen eingeladene Person, erhalten Sie denselben Gewinn. Der Gewinn der eingeladenen Person wird dadurch nicht gekürzt.
    3. Voraussetzung ist, dass sich die eingeladene Person über Ihren Zählerglück-Link registriert hat. Frühere Empfehlungen über das allgemeine „Freunde werben"-Programm zählen für Zählerglück nicht.
    4. Voraussetzung ist, dass Sie selbst mit mindestens einem Ticket an derselben Ziehung teilnehmen. Ohne eigene Teilnahme entsteht kein Anspruch nach Absatz 2.
    5. Berücksichtigt wird ausschließlich die direkte Einladung. Personen, die ihrerseits von einer eingeladenen Person eingeladen wurden, lösen keinen weiteren Gewinn aus.
    6. Jede Person kann nur einer einladenden Person zugeordnet werden. Maßgeblich ist der zuerst verwendete Einladungslink.
    7. Je Ziehung erhalten Sie höchstens einen Gewinn — auch wenn mehrere eingeladene Personen gezogen werden.
    8. Für die Weitergabe des Einladungslinks selbst wird keine Vergütung gezahlt und kein zusätzliches Ticket vergeben. Ein Vorteil entsteht ausschließlich dann, wenn eine von Ihnen eingeladene Person in einer Ziehung gezogen wird; ob dies geschieht, entscheidet allein das Zufallsverfahren nach § 8.

    § 8 Ziehung und Benachrichtigung

    1. Die Ziehung erfolgt nach jedem Ziehungstermin automatisiert aus der Gesamtheit der zu diesem Zeitpunkt gültigen Tickets. Die Teilnehmerliste wird dafür unveränderlich festgehalten; die Auswahl erfolgt über ein kryptografisches Zufallsverfahren und wird protokolliert.
    2. Wer mehrere Tickets hat, hat entsprechend mehr Chancen. Über die gesamte Aktionsdauer kann jede Person höchstens einmal gewinnen. Ein Mitgewinn nach § 7 Absatz 2 zählt dabei nicht mit.
    3. Die Gewinnerinnen und Gewinner benachrichtigen wir innerhalb von sieben Tagen nach der Ziehung über die hinterlegte E-Mail-Adresse.
    4. Melden Sie sich nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Benachrichtigung, verfällt Ihr Anspruch.
    5. Verfällt ein Anspruch nach Absatz 4 oder wird eine gezogene Person nach § 10 ausgeschlossen, ziehen wir aus derselben Teilnehmerliste nach. Kann eine Ziehung aus technischen Gründen nicht zum vorgesehenen Termin stattfinden, führen wir sie unverzüglich nach Behebung der Störung mit derselben Teilnehmerliste durch und informieren die Teilnehmenden über den neuen Termin.
    6. Bis zum Vorliegen Ihrer Einwilligung weisen wir im Kundenkonto lediglich darauf hin, dass die Gewinnerin oder der Gewinner der jeweiligen Ziehung benachrichtigt wurde. Eine Nennung Ihres Namens, die Veröffentlichung eines Bildes von Ihnen oder die Weiterverwendung von Inhalten, die Sie erstellt haben, erfolgt nur mit Ihrer gesonderten Einwilligung, die wir mit der Gewinnbenachrichtigung einholen (§ 11 Absatz 4) und die Sie jederzeit widerrufen können.

    § 9 Widerruf des Energieliefervertrags

    Ihr Widerrufsrecht bleibt von der Aktion unberührt. Für Zählerglück gilt:

    1. Widerrufen Sie einen Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist, entfallen die Zusatztickets (§ 6 Absatz 4) und die Teilnahme an allen weiteren Ziehungen — beide waren allein an den Abschluss geknüpft. Ihr Widerrufsrecht wird dadurch nicht eingeschränkt und nicht mit Nachteilen belegt.
    2. Ihr Basis-Ticket bleibt erhalten und nimmt an der jeweils nächsten Ziehung teil.
    3. Ein bereits festgestelltes Ziehungsergebnis bleibt bestehen.
    4. Schließen Sie später erneut ab, gilt § 6 wieder in vollem Umfang.

    § 10 Ausschluss von der Teilnahme

    1. Wir behalten uns vor, Teilnehmende auszuschließen, die gegen diese Bedingungen verstoßen, unzutreffende Angaben machen, Zählerdaten Dritter ohne deren Kenntnis einreichen, sich unter mehreren Identitäten anmelden oder die Aktion in sonstiger Weise manipulieren.
    2. Bereits gewährte Gewinne können in diesen Fällen zurückgefordert werden.
    3. Wer sich selbst einlädt, erhält keinen Gewinn nach § 7 Absatz 2; die eigene Teilnahme bleibt davon unberührt. Nicht berücksichtigt wird ein Ticket, dessen Zählernummer bereits von der einladenden Person eingereicht wurde.

    § 11 Datenschutz

    1. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen dieser Aktion ist die WECHSELPILOT GmbH (§ 1). Welche Daten wir zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten, an welche Empfänger wir sie weitergeben, wie lange wir sie speichern und welche Rechte Ihnen zustehen, steht in unseren Datenschutzhinweisen unter WECHSELPILOT.com/datenschutz, dort im Abschnitt „Gewinnspiele und Aktionen". Unsere Datenschutzbeauftragte oder unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter simply Legal GmbH, Sebastian Schenk, Burkarderstr. 36, 97082 Würzburg, dpo@dieter-datenschutz.de.
    2. Ihre E-Mail-Adresse bestätigen wir im Double-Opt-in-Verfahren. Ohne Bestätigung nehmen Sie nicht teil.
    3. Zur Durchführung der Aktion senden wir Ihnen die Nachrichten, die Sie für Ihre Teilnahme benötigen: die Bestätigung Ihrer Teilnahme, eine Erinnerung an die 48-Stunden-Frist, das Ergebnis jeder Ziehung, an der Sie teilnehmen, sowie gegebenenfalls die Gewinnbenachrichtigung. Diese Nachrichten enthalten keine Werbung. Sie erhalten sie unabhängig davon, ob Sie unserem Newsletter zugestimmt haben; einen Newsletter können Sie jederzeit abbestellen, ohne dass dies Ihre Teilnahme oder Ihre Gewinnchance berührt.
    4. Die Einwilligung nach § 8 Absatz 6 holen wir getrennt ein — für die Nennung Ihres Namens, für die Veröffentlichung eines Bildes von Ihnen und für die Weiterverwendung von Inhalten, die Sie erstellt haben; Sie können ihr einzeln zustimmen. Bei einem Gewinn über eine Einladung holen wir sie bei beiden Personen ein, da dabei die Verbindung zwischen ihnen öffentlich wird. Ein Widerruf berührt Ihren Gewinn nicht.
    5. Im Kundenkonto sehen Sie zu von Ihnen eingeladenen Personen die verkürzte Zählernummer und die Zählerart. Vollständige Zählernummern und Namen anderer Teilnehmender geben wir nicht heraus.

    § 12 Änderung und vorzeitige Beendigung

    1. Wir behalten uns vor, die Aktion aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, insbesondere wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann. Bereits festgestellte Ziehungsergebnisse und bereits entstandene Gewinnansprüche bleiben davon unberührt.
    2. Änderungen dieser Bedingungen während der Laufzeit nehmen wir nur vor, soweit sie für Sie zumutbar sind und den Wert des Gewinns sowie die bereits erworbenen Tickets nicht beeinträchtigen. Über Änderungen informieren wir Sie vor deren Wirksamwerden über die hinterlegte E-Mail-Adresse.
    3. Weitergehende Ansprüche wegen der Unterbrechung, Beendigung oder Änderung bestehen nicht. § 13 bleibt unberührt.

    § 13 Haftung

    1. Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie, beim arglistigen Verschweigen eines Mangels sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
    2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung der Aktion überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Störungen der Datenübertragung, technische Ausfälle und den Verlust von Daten, soweit die Ursache nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt. Die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt.
    4. Für Inhalte und Verfügbarkeit fremder Plattformen, über die auf die Aktion hingewiesen wird, haften wir nicht.

    § 14 Schlussbestimmungen

    1. Für die Teilnahme an dieser Aktion gehen diese Bedingungen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    2. Diese Bedingungen liegen ausschließlich in deutscher Sprache vor; maßgeblich ist die deutsche Fassung.
    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    4. Die Ermittlung der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt nach dem in § 8 beschriebenen Verfahren. Das protokollierte Ziehungsergebnis ist endgültig; eine Überprüfung oder Wiederholung der Auswahlentscheidung findet nicht statt. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
    5. Die WECHSELPILOT GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
    6. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

    Fassung 1.0, gültig ab 21. September 2026

    Ältere Fassungen dieser Bedingungen halten wir unter WECHSELPILOT.com/teilnahmebedingungen-zaehlerglueck/archiv abrufbar. Maßgeblich für eine Ziehung ist die Fassung, die zum jeweiligen Teilnahmeschluss veröffentlicht war.