Energiebetrug erkennen: Zählernummer, Fake-Shops und Haustürmaschen

    Energiebetrug erkennen: Zählernummer, Fake-Shops und Haustürmaschen

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    Das Wichtigste in 30 Sekunden

    Die Energiekrise nutzen Betrüger aus, um Verbraucher in teure Tarife zu drängen oder gefälschte Produkte anzupreisen. Häufig täuschen sie durch Anrufe oder Haustürbesuche einen Anbieterwechsel vor, der nur mit der Zählernummer möglich ist. Verbraucherzentralen fordern deshalb eine Gesetzesreform. Auch Fake-Onlineshops locken mit vermeintlich günstigen Heizmitteln oder Geräten, liefern aber nicht. Schutz bieten Skepsis bei persönlichen Daten, Vorsicht bei Vorkasse, Prüfung von Impressum und Zertifikaten sowie die Nutzung seriöser Vergleichsportale.

    Die hohen Kosten für Strom und Gas während der Energiekrise haben unzähligen Verbrauchern echte Sorgenfalten bereitet. Diese Not machen sich nun allerdings vermehrt Trickbetrüger zunutze, indem sie Verbraucher ungefragt in einen überteuerten Tarif wechseln oder ihnen Fake-Produkte andrehen. Verbraucherschützer berichten immer wieder von solchen Vorfällen und wünschen sogar eine Gesetzesänderung, um das künftig besser verhindern zu können. Wir erklären Ihnen, wie Sie einen Energie-Trickbetrug erkennen und sich davor schützen können.

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    Vorsicht vor Vertragsabschluss an der Haustür

    Stellen Sie sich vor, Sie beziehen eines Tag plötzlich Strom oder Gas von einem Ihnen unbekannten Versorger und zahlen dafür Mondpreise – dabei haben Sie diesen Anbieterwechsel nicht in die Wege geleitet. Fälle wie diese landen immer wieder bei Verbraucherzentralen auf dem Tisch. Doch wie kann das sein?

    Für einen Anbieterwechsel reicht es bereits, den Namen, die Adresse und – ganz wichtig! – die Zählernummer anzugeben. Eine Unterschrift der Person, die den Antrag stellt, ist dafür jedoch gar nicht nötig. Auf Zählernummer haben Außenstehende keinen direkten Zugriff. Um an diese Information zu gelangen, geben sich Betrüger daher u.a. als Techniker aus, die darauf beharren, dass ihnen Zutritt zum Keller oder zum Hausflur gewährt wird. In Wirklichkeit sind sie allerdings nur an der Zählernummer interessiert.

    Eine andere Methode: Angebliche Mitarbeiter eines Energieversorgers rufen an oder klingeln unangemeldet an der Haustür, um vermeintlich über einen neuen, günstigeren Tarif zu informieren. Dieser Trick ist besonders undurchsichtig, denn nicht immer muss dahinter tatsächlich ein versuchter Betrug stecken. Verdächtig wird es aber, wenn Sie nach der Zählernummer oder der IBAN gefragt werden.

    Mitunter spielen Schwindler auch vor, sie seien Energieberater und würden Sie über die Energiepreisbremse informieren. Hierfür sei dann ein spezieller Antrag nötig, wofür dann wiederum persönliche Daten, Bankdaten und die Zählernummer gebraucht werde. Solche Fälle sind klar als Gaunerei erkennbar, denn die Preisbremse gilt seit März 2023 automatisch – ein gesondertes Formular muss nirgendwo eingereicht werden.

    So schützen Sie sich am Telefon oder an der Haustür vor Energiebetrug

    Dass jemand unangemeldet vor Ihrer Haustür steht oder Sie anruft, darauf haben Sie leider nur bedingt Einfluss. Sie können die Betrüger jedoch abblitzen lassen und sich so vor dubiosen Maschen schützen:

    • Geben Sie niemals sensible Daten an Ihnen unbekannte Personen heraus! Egal, ob es sich dabei um Ihre Zählernummer, Ihren Namen, Angaben Ihres Personalausweises oder ähnliches handelt.
    • Unterschreiben Sie nichts, wenn eine Ihnen unbekannte Person Ihnen an der Haustür einen Tarifvertrag oder ähnliches anbietet.
    • Beenden Sie das Gespräch, sobald Ihnen etwas unseriös vorkommt oder Sie sich unwohl fühlen. Schließen Sie die Tür oder legen Sie auf.
    • Seien Sie misstrauisch, wenn jemand sich als Energieberater ausgibt und unangemeldet vor Ihrer Tür steht. Energieberater werden in der Regel beauftragt, d.h. sie kommen nicht unangekündigt vorbei, sondern nur nach gemeinsamer Terminabsprache.
    • Rufen Sie die Polizei, falls Sie sich bedrängt fühlen oder Sie nach einem solchen Gespräch befürchten, doch etwas preisgegeben zu haben. Sie können die Polizei auch informieren, wenn Ihnen nichts passiert ist, Sie sich aber sicher sind, dass es sich hierbei um Betrug handelt. Jeder Hinweis zählt und die Polizei ist dankbar für Ihre Hilfe. Sie können sich auch an Ihre örtliche Verbraucherzentrale wenden.

    Nicht immer ist es auf den ersten Blick ersichtlich, dass es sich um einen Betrug handelt. Solche Personen versuchen über ein nettes Auftreten, lange Diskussionen oder unschlagbare Deals, Ihr Vertrauen und Ihre Zustimmung zu gewinnen. Dass viele Verbraucher in der aktuellen Energiemarktlage verunsichert sind, spielt Trickbetrügern in die Karten.

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    Energiebetrüger an der Haustür: Niemals Zählernummer oder IBAN an Fremde weitergeben

    Ungewollter Vertragswechsel: Ist eine Gesetzesreform nötig

    Dass ein Energiewechsel schon mit der bloßen Angabe der Zählernummer über die Bühne gehen kann, ist vielen Verbraucherschützern ein Dorn im Auge. Dabei sollte Kunden so eigentlich nur der Wechsel zu einem neuen Versorger erleichtert werden.

    Leonora Holling, Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher, fordert deshalb: „Der Wechselprozess darf nicht allein nur mit einer Zählernummer möglich sein. Der Gesetzgeber müsste hier nochmal klar sagen: Ich brauche hier eine Vollmacht des Kunden, dass er auch damit einverstanden ist. Das würde dem Problem mit den untergeschobenen Verträgen schonmal einen erheblichen Dämpfer geben.“

    Vermeintlich billige Holzpellets oder Heizlüfter: Achtung vor Fake-Produkten

    Durch die Krise ist ebenso der Bedarf an günstigen Heizprodukten gestiegen. Auch hier versuchen Energiebetrüger schamlos, diese Zwangslage auszunutzen und Ahnungslose auf gefälschten Online-Shops angebliche Schnäppchen zu verkaufen.

    Erst im Winter mehrten sich Berichte von Verbrauchern, die online ein verlockendes Angebot für besonders günstiges Brennholz wahrgenommen hatten und dabei teilweise Summen im hohen dreistelligen oder sogar vierstelligen Euro-Bereich ausgaben. Andere Fake-Shops bieten Briketts oder Holzpellets an – doch der Ausgang ist stets derselbe: Die bestellte Ware wird nicht geliefert. Das gezahlte Geld ist jedoch futsch, denn es werden Zahlungsmethoden, die nicht mehr widerrufen werden können, verlangt – wie etwa die Vorkasse. Zudem geht das Geld in der Regel auf Auslandskontos.

    Obacht ist auch bei elektrischen Heizlüftern oder Mini-Heizungen geboten, die laut Werbetext die Gasheizung gänzlich ersetzen können. Einfach in die Steckdose stecken, und die ganze Wohnung soll in wenigen Minuten erwärmt sein – das ist in der Realität natürlich unmöglich. Die Fake-Shops locken auf ihrer Homepage dennoch mit gefälschten Qualitätssiegeln und Bewertungen. Selbst auf Facebook und Co. finden sich mitunter gesponserte Anzeigen, die Sie auf solche gefälschten Webseiten leiten.

    Zudem gibt es einzelne Berichte über nie gelieferte Notstromaggregate oder überteuerte Vorsorgepaketen für Stromausfälle. In jedem Fall sollten Sie bei unbekannten Online-Shops stets Vorsicht walten lassen und das beworbene Produkt per Webrecherche mit Preisen von größeren, seriösen Anbietern abgleichen. Bei exorbitanten Abweichungen sollten Verbraucher auf jeden Fall stutzig werden und genauer nachforschen.

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    So schützen Sie sich online vor Energiebetrug

    Die meisten Energiebetrüger gehen nicht sonderlich raffiniert vor, sondern hoffen auf die Unwissenheit oder Unachtsamkeit einzelner Verbraucher. Gehen Sie mit den folgenden Tipps sicher, dass Sie nicht in die Falle tappen:

    • Fake-Shops sind oft durch verdächtige URLs erkennbar, beispielsweise durch überlange Domainendungen wie „.de.com“. Auch Gütesiegel lassen sich online nachprüfen – seriöse Shops sollten beim Klick auf das Zertifikat ohnehin direkt zum Siegelbetreiber verlinken.
    • Jeder Online-Shop muss ein entsprechendes Impressum aufweisen, in dem unter anderem Adresse, vertretungsberechtigte Personen, E-Mail-Adresse sowie ein Verweis auf das Handelsregister (samt entsprechender Nummer) enthalten sein müssen. Lohnenswert ist zudem eine Prüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – zumindest beim flüchtigen Durchblick sollten keine groben sprachlichen oder grammatikalischen Fehler auftauchen. Denn viele Fake-Shops nutzen für ihre AGB fehlerhafte maschinelle Übersetzungen.
    • Eine unsichere Zahlungsweise, insbesondere per Vorkasse, ist im Allgemeinen nicht ratsam.
    • Falls ein Angebot zu gut ist, um wahr zu sein, dann ist diese Skepsis oftmals berechtigt. Forschen Sie im Internet nach, ob der Anbieter tatsächlich seriös ist, beispielsweise bei Portalen wie TrustPilot. Empfehlenswert ist zudem auf jeden Fall der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale.
    • Geben Sie niemals persönliche Informationen an Unbekannte weiter, ganz gleich ob am Telefon oder an der Tür. Dazu zählen insbesondere die Zählernummer sowie sämtliche Bankdaten.
    Veröffentlicht: 16. Juni 2023
    Zuletzt aktualisiert: 19. Juni 2026
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