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Als Reaktion auf die steigenden Strom- und Gaspreise hat die Bundesregierung eine Energiepreisbremse eingeführt, um die Kosten für die Haushalte zu begrenzen. Das hat verhindert, dass die Strom- und Gaskosten in 2023 noch deutlich weiter gestiegen sind. Am 31. Dezember 2023 sind die Energiepreisbremsen ausgelaufen. Allerdings sind die Energiepreise in 2024 sowieso wieder auf einem niedrigeren Niveau als noch im Vorjahr.

Strom- und Gaspreisbremse

Im Herbst 2022 hat die Bundesregierung auf die Strom- und Gaspreisentwicklung reagiert und eine Strompreisbremse und Gaspreisbremse beschlossen. Am 1. Januar 2023 trat die Strompreisbremse in Kraft, die Entlastungsbeiträge für Januar und Februar wurden erst im März ausgezahlt. Die Gas- und Wärmepreisbremse startete erst im März, umfasste rückwirkend aber auch die ersten beiden Monate des Jahres. Zum 31. Dezember 2023 sind die Energiepreisbremsen wieder ausgelaufen, sie wurden nicht verlängert. Das geschah, weil die damals angebotenen Preise für Strom und Gas unter dem durch die Preisbremsen garantierten Preisniveau lagen. Bundeskanzler Scholz erklärte im November 2023 außerdem: „Sollten die Preise für Energie dennoch erneut unerwartet dramatisch steigen, sind wir jederzeit in der Lage, kurzfristig zu handeln.

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Wie funktionieren Strom- und Gaspreisbremsen?

Die Strom-, Gas- und Fernwärmepreisbremsen wurden eingeführt, um den Energiemarkt zu entlasten, wobei jeweils 80 % des Vorjahresverbrauchs von Strom (40 ct/kWh), Gas (12 ct/kWh) und Fernwärme (9,5 ct/kWh) gedeckelt wurden. Für den Mehrverbrauch müssen Kunden den regulären Marktpreis zahlen. Diese Preisbremsen werden automatisch durch die Abrechnung des Energieversorgers oder der Betriebskostenabrechnung des Vermieters umgesetzt, ohne dass ein gesonderter Antrag erforderlich ist. Zusätzlich umfasst das Hilfspaket eine temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme sowie Einmalzahlungen für Abschlagszahlungen aus den Jahren 2022.

Hier werden die Energiepreisbremsen (Strompreisbremse und Gaspreisbremse) anschaulich erklärt.
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Rechenbeispiel zur Veranschaulichung

Angenommen, der jährliche Stromverbrauch eines Haushalts lag 2022 bei 1000 kWh, wodurch sich für das neue Jahr auch eine Verbrauchsprognose von 1000 kWh ergeben hat. Das Kontingent betrug dann 80 Prozent hiervon, in diesem Fall sind das 800 kWh – für diese Verbrauchsmenge gilt dann ein Fixpreis von 40 ct/kWh. Dieser Wert lag 2023 signifikant unter den Preisen auf dem freien Markt, der Staat kam automatisch für die Differenz auf. Für jede verbrauchte Kilowattstunde über dem Referenzwert von 800 kWh musste hingegen der normale Marktpreis gezahlt werden, das könnten beispielsweise etwa 50 ct/kWh sein. Dieselbe Rechnung lässt sich analog für Gas und Fernwärme anwenden, wobei hier ein Preisdeckel von 12 ct/kWh für Gas bzw. 9,5 ct/kWh für Fernwärme galt.

Mit den Energiepreisbremsen sprach die Bundesregierung auch die Empfehlung aus, trotzdem sparsam mit Energie umzugehen und im Idealfall das Kontingent nicht zu überschreiten. So konnten Haushalte die überteuerten Marktpreise vermeiden.